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Bürgermeister
Willkommen! Schön, dass Sie unsere Internetseite besuchen – es lohnt sich!
Wir wollen im Rhein- Main-Gebiet und darüber hinaus eine Adresse sein, über die man spricht und stolz darauf sein. Als Stadtverwaltung sehen wir uns unseren Kunden gegenüber als Dienstleistungs-partner und wollen auch hier neue Wege beschreiten. Lassen Sie sich überraschen, über welche Informationen Sie auf unserer Internetseite verfügen können. Sollten Sie Informationen vermissen, Anregungen, Wünsche sowie Kritik haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Ihr Stefan Sauer
OrtGroß-Gerau Parkplatz Schützenstraße Termine Jahr 2012
Folgende Sonderabfälle werden angenommen:flüssige Farben und Lacke (lösemittelhaltig), Fotochemikalien, ölverschmutzte Betriebsmittel, lösungsmittelhaltige Abfälle, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Laborchemikalien, Säuren, Laugen (maximal in Zehn-Liter-Gebinden), Fette, Öle, PCB-haltige Lampenkondensatoren, Quecksilberthermometer, Leime, Klebemittelmasse, Spachtel, Kitte, Fleckentferner, Reinigungsbenzin, Verdünner, Reinigungsmittel, Frostschutzmittel, Kaltreiniger, Bremsflüssigkeit, Unterbodenschutz. Die Sonderabfälle sollten verschlossen und möglichst in den Originalgebinden abgegeben werden. Maximal 20 l oder 20 kg je Behälter.
Über die Restmülltonne können entsorgt werden:flüssige Dispersionsfarben, eingedickt mit Sägespänen oder Zement, und bereits eingetrocknete Dispersionsfarben. Da der Transport mit dem Schadstoffmobil zu teuer und von der Organisation zu aufwendig ist, sei die Annahme von Dispersionsfarben am Schadstoffmobil nicht mehr möglich, so der Hinweis. Ebenfalls in die Restmülltonne können leere und ausgetrocknete Farb- und Lackgebinde, Leime, Kleber, Spachtel und Kitte geworfen werden. Dies sind keine Sonderabfälle, da die Lösungsmittel verdunstet sind und von den festen Resten (sofern sie nicht Schwermetalle oder halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten) keine Umweltgefahren ausgehen, heißt es.
Über Rücknahmesysteme der Hersteller werden entsorgt:Altöle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben sowie mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle. Sie müssen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Altölentsorgung von jeder Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöle in der Menge des gekauften Öls zurückgenommen werden (Kassenzettel als Nachweis aufbewahren). Kfz- und Gerätebatterien (Trockenbatterien) können an allen Standorten des Abfallwirtschaftszentrums (Deponie Büttelborn, Sonnenwerk Bischofsheim, Wertstoffhof Erfelden) abgegeben werden. Entleerte Spraydosen mit dem Grünen Punkt sind über den gelben Sack zu entsorgen. Aufgrund des verstärkten Einsatzes von Energiesparlampen wird darauf hingewiesen, dass diese ebenso wie Leuchtstoffröhren von den Herstellern entsorgt werden müssen und deshalb über das einheitliche Sammelsystem für Elektroschrott im Kreis Groß-Gerau eingesammelt werden. An den Sammelbehältern für Elektrokleingeräte befinden sich Behältnisse für die Leuchtstoffröhren und die Energiesparlampen. Standorte:
Das Abstellen von Sonderabfall vor Bauhöfen oder an Schadstoffmobil-Standorten bei Abwesenheit des Fachpersonals ist eine widerrechtliche Ablagerung und damit strafbar.
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