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Stadtbücherei - Benutzungsordnung 

Benutzungsordnung Stadtbücherei

Inhalt

§ 1
Allgemeines

1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Groß-Gerau.

2) Sie dient der allgemeinen Information, der politischen und bürgerlichen Bildung sowie der Freizeitgestaltung.

§ 2
Anerkennung der Benutzungsordnung

1) Die Benutzungsordnung ist für alle Benutzer/innen verbindlich. Mit ihrer/seiner Anmeldung erkennt die/der Benutzer/in ihre Bestimmungen an.

2) Sie/er erklärt ihr/sein Einverständnis, dass ihre/seine personenbezogenen Daten für die Abwicklung der automatisierten Ausleihverbuchung elektronisch gespeichert werden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten entspricht den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Bei Rückgabe des Benutzerausweises werden alle erfassten personenbezogenen Daten nach Ablauf des Jahres, in dem das Benutzungsverhältnis endet, gelöscht.

§ 3
Benutzer/innenkreis

1) Jede Person kann die Stadtbücherei benutzen, soweit sie das 6. Lebensjahr vollendet hat. Für Benutzer/innen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Groß-Gerau haben, kann die Benutzung mit Auflagen verbunden sein.

2) Die Benutzung der Stadtbücherei ist kostenlos. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre ist die Ausleihe kostenlos. Schüler, Studenten und Auszubildende, sowie Empfänger von ALG II und Sozialhilfe nach SGB XII ab 15 Jahren zahlen für das Entleihen von Medien ein ermäßigtes Jahresentgelt von 5 EUR (Halbjahresentgelt von 3 EUR). Erwachsene ein Jahresentgelt von 15 EUR (Halbjahresentgelt von 8 EUR).
Für einzelne Leistungen sowie den Mahnfall gemäß §7 der Benutzungsordnung werden weitere Entgelte erhoben.

§ 4
Anmeldung, Leserausweis

1) Die Benutzung der Stadtbücherei ist an einen Leserausweis gebunden. Der Leser-ausweis wird bei der Anmeldung gegen Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebescheinigung ausgestellt. Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Leserausweis ist nicht übertragbar.

2) Wohnungswechsel oder Namensänderung sowie der Verlust des Leserausweises sind der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen.

§ 5
Ausleihe und Rückgabe der Medien, Verlängerung, Vormerkung

1) Zu jeder Ausleihe und Rückgabe ist der Leserausweis vorzulegen.

2) Die Leihfrist beträgt für Bücher, Sprachkurse, Hörbücher für Kinder und Erwachsene, Spiele und CD-ROMs 4 Wochen, für Zeitschriften, Musik-CDs und DVDs 2 Wochen.

3) Die Stadtbücherei ist berechtigt, ausgeliehene Medien im Bedarfsfall vor Ablauf der Leihfrist zurückzufordern.

4) Die Leihfrist der Bücher und Sprachkurse kann vor Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung einer anderen Benutzerin oder eines anderen Benutzers vorliegt. Die Verlängerung der Leihfrist für die gleiche Medieneinheit erfolgt höchstens zweimal.

5) Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die/der Benutzer/in wird von der Bücherei benachrichtigt, sobald die vorbestellten Medien für ihn zur Verfügung stehen. Vorbestellte Medien werden 10 Kalendertage bereitgehalten.

§ 6
Behandlung der Medien und Haftung

1) Die/der Benutzer/in darf die Medien der Stadtbücherei nicht weiterverleihen. Sie/er ist verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

2) Der Verlust entliehener Medien ist der Stadtbücherei sofort anzugeben.

3) Für jede Beschädigung oder den Verlust ist die Benutzer/in bzw. deren/dessen gesetzliche Vertreter gegenüber der Stadt Groß-Gerau schadensersatzpflichtig.

4) Wer an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gemäß dem Bundesseuchengesetz leidet, darf die Stadtbücherei nicht benutzen. Sie/er ist verpflichtet, die Stadtbücherei unverzüglich zu verständigen. Die Medien dürfen erst nach einer Desinfektion, die von der Benutzerin oder vom Benutzer nachzuweisen ist, zurückgegeben werden.

5) Für die Benutzer/innen der Tonträger gilt folgende Sonderregelung:
Die/der Benutzer/in haftet für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts, insbesondere die Beachtung des Verbots der Überspielung, der Weitergabe an Dritte oder gewerblicher Weiterverwertung.

6) Die Stadt Groß-Gerau haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch entliehener Tonträger oder audiovisueller Medien entstehen.

§ 7
Entgelte für die Benutzung der Stadtbücherei

1) Jahresentgelt/Halbjahresentgelt (in Klammern)

  • Schüler, Studenten und Auszubildende ab 15 Jahren, sowie Empfänger von ALG II und Sozialhilfe nach SGB XII: 5 (3) EUR
  • Erwachsene: 15 (8) EUR
  • Familien (jedes Mitglied erhält einen eigenen Ausweis): 20 EUR

2) Ausstellung eines Ersatz-Leserausweises: 2,60 EUR

3) Vormerkung ausgeliehener Medien (Bearbeitungskosten): 0,50 EUR

4) Versäumnisentgelt:

  • Für jedes entliehene Medium pro Angefangene Woche nach Ablauf der Leihfrist: 1 EUR
    Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten, auch dann, wenn noch keine schriftliche Mahnung erfolgt ist.
    Der/die Benutzer/in wird dreimal gemahnt: die erste Mahnung erfolgt 1 Woche nach Ablauf der Leihfrist, die zweite und
    dritte Mahnung jeweils 2 Wochen nach der vorherigen Mahnung.
    Werden die Medien nach der dritten Mahnung nicht abgegeben, werden sie auf dem Rechtsweg zu Lasten der Benutzerinnen und Benutzer eingezogen.
  • Pauschalentgelt für die 4. Mahnung: 5 EUR

5) Portokosten für Mahnbriefe: entsprechend den der Stadt Groß-Gerau tatsächlich entstandenen Aufwendungen

6) Kostenersatz:

  • bei Beschädigung oder Verlust von Medien: Ersatz des Neuwertes
  • bei Beschädigung oder Verlust von

     

    • einfachen CD-Hüllen: 1 EUR
    • doppelten CD-Hüllen: 1,50 EUR
    • Spielteilen: 2,50 EUR
    • MC-Hüllen: 0,50 EUR

 

7) Nutzung des Internetzugangs, je angefangene 10 Minuten: 0,30 EUR
Ausdrucke von Internetseiten: 0,10 EUR

8) Fernleihe: 3 EUR

§ 8
Hausordnung

1) Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten. Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Stadtbücherei nicht gestattet.

§ 9
Ausschluss von der Benutzung

1) Benutzer/innen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorherigen Regelungen außer Kraft.

Groß-Gerau, den 01.01.2011 Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau

 

Stefan Sauer
Bürgermeister