![]() ![]() Musikschulordnung1. AufgabenDie Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie soll an die Musik heranführen, Begabungen frühzeitig erkennen, individuell fördern sowie ggf. auf ein Berufsstudium vorbereiten. 2. Unterrichtsangebot2.1. Grundfächer2.1.1. Musikalische Früherziehung für 4 - 6jährige KinderHier findet die spielerische Bekanntmachung der Kinder mit den Elementen der Musik statt. In wöchentlichen 60minütigen Kursen erhalten Kinder die Möglichkeit, sich mit grundlegenden Gesetzmäßigkeiten der Musik vertraut zu machen. Das Unterrichtsprogramm erstreckt sich über 4 Halbjahre. Daran anschließend können die Kinder - je nach Wunsch und Begabung - zum Instrumentalspiel wechseln. 2.1.2. Musikalische Grundausbildung für 6 - 8jährigeDieser Kurs soll die musikalischen Fähigkeiten entwickeln und fördern und die Grundlagen zum Instrumentalspiel schaffen. Der Unterricht findet 1 x pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Das Unterrichtsprogramm erstreckt sich über 4 Halbjahre. Anschließend können die Kinder - je nach Wunsch und Begabung - zum Instrumentalspiel wechseln. 2.1.3. OrientierungskursIm Sechs-Wochen-Turnus werden Streich-, Zupf-, Tasten-, Holzblas-, Blechblas-, und Schlaginstrumente vorgestellt. Das Unterrichtsprogramm erstreckt sich über 2 Halbjahre. 2.2. Hauptfächer2.2.1. BlasinstrumenteUnterrichtet werden: Blockflöte, Horn, Fagott, Klarinette, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete und Tuba. 2.2.2. Gesang2.2.3. SchlaginstrumenteUnterrichtet werden: Schlagzeug und Percussionsinstrumente. 2.2.4. StreichinstrumenteUnterrichtet werden: Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass. 2.2.5. TasteninstrumenteUnterrichtet werden: Akkordeon, Klavier, Keyboard und E-Orgel. 2.2.6. ZupfinstrumenteUnterrichtet werden: Gitarre, E-Gitarre, E-Bass. 2.3. ErgänzungsfächerIn der Gemeinschaft zu musizieren, entspricht der natürlichen Neigung der Teilnehmer/innen und dient zur Ergänzung und Vertiefung des Unterrichtes. Instrumental- und Vokal-Ensembles sind verbindliche Bestandteile des Unterrichtes. Alle Musikschüler/innen sind gehalten, an einem Ergänzungsfach teilzunehmen, das ihren Neigungen entspricht. 3. Unterrichtszeiten und FerienDas Unterrichtshalbjahr beginnt jeweils am 01.04. und 01.10. jeden Jahres. Die Unterrichtszeiten sind dem zeitlichen Rahmen des Schuljahres in Hessen angepaßt. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der hessischen allgemeinbildenden Schulen. 4. UnterrichtsbesuchDie Musikschüler/innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, den Ergänzungsfächern und an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluß aus dem Musikunterricht führen. 5. An- und Abmeldungen zum Unterricht
6. Instrumente
7. Unterrichtsgebühr und MietzinsDie Unterrichtsgebühr und der Mietzins richten sich nach der Gebührenordnung für die Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau. 8. HonorarzahlungDie Zahlung der Honorare an die Lehrkräfte richtet sich nach der Honorarordnung für die Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau. 9. GeltungszeitraumDiese Musikschulordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Musikschulordnung vom 1.April 1992 außer Kraft.
Der Magistrat Kinkel Schimpf
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