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Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) im Amt für Finanzen, Controlling, Wirtschaftsförderung und der Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau

Vorwort

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu abgaberechtlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung (AO) und das Kommunalabgabengesetz (HKAG) unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind sowie zu Zwecken der Einziehung rückständiger Forderungen, soweit das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HVwVG) Anwendung findet.

Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können.

Im Bereich der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sind gemäß § 2a AO Daten auch dann personenbezogen, wenn sie sich auf verstorbene natürliche Personen, Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen beziehen. Die Vorschriften der EU-DSGVO sind im Grund- und Gewerbesteuerverfahren auf diese Betroffenen daher auch anwendbar.

Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Wenn durch das Amt für Finanzen, Controlling, Wirtschaftsförderung und der Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau personenbezogene Daten verarbeitet werden, bedeutet dies die Datenerhebung, -speicherung, -verwendung, -übermittlung und -bereitstellung aber auch Datenlöschung.

Im Folgenden informieren wir darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und bei wem wir sie erheben. Außerdem informieren wir über die Rechte in Datenschutzfragen und an wen sich die Betroffenen diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

2.1 Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 3 EU-DSGVO
2.2 Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-DSGVO
2.3 Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) EU-DSGVO

1. Verantwortlicher und Ansprechpartner

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
Am Marktplatz 1
64521 Groß-Gerau
Internet: www.gross-gerau.de

Ansprechpartner für Belange des Datenschutzes ist:

Datenschutzbeauftragter

Thorsten Schreiner

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), der Abgabenordnung (AO) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

2.1 Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 3 EU-DSGVO

Zur Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der einschlägigen Steuer- und sonstigen Gesetze, der Zivilprozessordnung sowie kommunalen Satzungen gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen, benötigen wir personenbezogene Daten.

Andere städtische Dienststellen erheben ebenfalls personenbezogene Daten, die an das Amt für Finanzen zur weiteren Bearbeitung (Buchführung, Zahlungsverkehr und Einziehung) übermittelt werden. Bei Fragen zum Umfang dieser Daten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Dienststelle.

Die personenbezogenen Daten werden in dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen, dürfen wir die zur Durchführung eines Verfahrens erhobenen, personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeiten.

2.2 Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-DSGVO

Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die erteilte Einwilligung.

2.3 Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) EU-DSGVO

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach der Gemeindehaushaltsverordnung bzw. der Abgabenordnung (nähere Erläuterungen hierzu unter Punkt 6).

3. Art der personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

Vor- und Nachname, Geburts- und Sterbedatum, Adresse und ggf. Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail Adresse, Kassenzeichen, Bankverbindung, Firma oder andere Unternehmens oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer, Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter sowie die Steuernummer.

Für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern erforderliche Informationen, z.B.

Gewerbesteuermessbetrag, Einheitswert und Grundsteuermessbetrag, Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag, Grundstücksart, Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen, Zinsen und sonstige Nebenforderungen, Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Die personenbezogenen Daten erheben wir in der Regel bei den Betroffenen selbst, z. B. durch Abgabeerklärungen, Anträge, Formblätter.

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir die personenbezogenen Daten über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.

Für die Festsetzung und Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer, z.B.

Nettokaltmiete der Zweitwohnung, Art der Nutzung

Für die Erhebung der Hundesteuer, z.B.

Hundemarkennummer, Hunderasse und Anzahl der Hunde

Für die Festsetzung der Müllgebühren der Windeltonnenbesitzer, z.B.

Name und Geburtsdatum des Windeltonneninhabers

Darüber hinaus erheben wir personenbezogene Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie z. B.

Amtsgerichte (Handels-, Vereins- und Gewerberegister, Grundbuch), Vermögensverzeichnisregister bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten, Bundeszentralregister, Steuerämter, Einwohnermeldebehörden, Gewerbeämter und Ordnungsbehörden oder wenn die Betroffenen dem Dritten eine entsprechende Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

Können wir einen Sachverhalt nicht mit Hilfe der Betroffenen aufklären oder verspricht eine Nachfrage keinen Erfolg, dürfen wir die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. bei Finanzämtern, Bundeszentralamt für Steuern, SCHUFA Holding AG).

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen, z. B. aus öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen verarbeiten.

4. Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Im Hinblick auf die Datenweitergabe unterliegen wir grundsätzlich dem Steuergeheimnis gemäß § 30 AO, dem Datenschutz nach den Bestimmungen der EU-DSGVO sowie des Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Die von uns erhobenen bzw. uns bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Behörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen oder in Rechtsbehelfsverfahren, Gerichte, Bundeszentralamt für Steuern, Strafverfolgungsbehörden) weitergeben, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

5. Art der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im weitgehend automationsgestützten Abgabeverfahren erfolgt zumeist in maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgaben und sonstigen Forderungen. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Veränderung, Vernichtung bzw. Verlust sowie gegen unbefugte Offenbarung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur dann auf der Grundlage einer „vollautomatisierten“ Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wenn dies gesetzlich zuglassen ist, z. B. für den „vollautomatischen Abgabenbescheid“ gemäß § 155 Abs. 4 Abgabenordnung, § 4 Gesetz über Kommunalabgaben in Hessen (HKAG).

6. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für das jeweilige Verfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind insbesondere die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 – 171 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz über Kommunalabgaben in Hessen (HKAG), § 19 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG), § 53 Abs. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVerwVfG), §§ 195, 197 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für künftige abgabenrechtliche Verfahren (§ 88a AO, § 4 HKAG) sowie im Vollstreckungsverfahren (§ 17a HVwVG) zu verarbeiten. Des Weiteren werden Ihre Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung (§§ 146 – 148 AO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 37 GemHVO) gespeichert. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.

7. Ihre Datenschutzrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) steht jeder betroffenen Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch zu. Für die Realsteuern gelten neben der EU-DSGVO auch die §§ 32c bis 32f AO.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 EU-DSGVO ist nicht gegeben, da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt, bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Art. 20 Abs. 3 EU-DSGVO.

Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO

Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten wir von ihnen verarbeiten werden. Sie können darüber hinaus Auskunft über die in Art. 15 Abs. 1 Buchst. a) – h) genannten Informationen verlangen.

In dem Auskunftsantrag sollte das Anliegen präzisiert werden, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Abgabenart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO

Sollten die betreffenden Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, haben die Betroffenen das Recht, Berichtigung und Vervollständigung der Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO

Die Betroffenen können eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn eine Verarbeitung durch uns aus den in dieser Vorschrift genannten Gründen unzulässig ist.

Eine Löschung kann jedoch nicht verlangt werden, sofern die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Die Daten sind für den Verarbeitungszweck noch erforderlich
  • Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht fort
  • Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen noch

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO

Unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen, können die Betroffenen die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) verlangen, z.B. eine Löschung ihrer Daten verhindern, weil diese zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.

Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO

Die Betroffenen haben ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Jedoch können wir dem nicht nachkommen, soweit an der weiteren Verarbeitung ein überwiegendes Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur weiteren Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Abgabeverfahrens).

Recht auf Beschwerde, Art. 77 EU-DSGVO

Jeder betroffenen Person steht im Übrigen ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt oder wir ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist für die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer):

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: 0228/997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

für alle übrigen Angelegenheiten:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611/1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

8. Weitergehende Informationen

Weitergehende Informationen können unter anderem dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183) und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerverwaltung & Steuerrecht – Abgabenordnung – BMF-Schreiben / Allgemeines) entnommen werden.