Parkerlaubnis
Beschreibung Parkerlaubnis
Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Kreisstadt Groß-Gerau werden Gebühren erhoben.
Dauerparkausweise
Der Erst-Antrag auf Ausstellung eines Dauerparkausweises ist schriftlich zu stellen.
Ein Dauerparkausweis wird höchstens für ein Kalenderjahr und ansonsten jeweils für die restlichen Monate bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres erteilt.
Die Dauerparkerlaubnis begründet keinen Anspruch auf eine Stellfläche des jeweiligen Parkplatzes.
Bei der Ausgabe von Dauerparkausweisen ist auf ein angemessenes Verhältnis zur Zahl der insgesamt vorhandenen Stellflächen auf dem jeweiligen Parkplatz zu achten. Falls das vertretbare Kontingent für einen Parkplatz ausgeschöpft sein sollte, ist für diesen Parkplatz eine entsprechende Warteliste zu führen.