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Aktiv für Menschen aus der Ukraine

Viele Groß-Gerauer Bürger*innen zeigen sich solidarisch mit den Menschen in der Ukraine, täglich erreichen die Kreisstadt Groß-Gerau zahlreiche Unterstützungsangebote. Die Stadtverwaltung trifft bereits umfangreiche Vorbereitungen, um Geflüchtete aus der Ukraine und auch Ehrenamtliche zu unterstützen. Das Sozial- und Integrationsbüro koordiniert das ehrenamtliche Engagement für Geflüchtete. Hierbei arbeiten die Kolleg*innen eng mit haupt- und ehrenamtlichen Akteuren in Unterkünften, Beratungsstellen und den Migrantencommunities vor Ort zusammen.

Auf dieser Seite finden Sie eine erste Zusammenstellung möglicher Hilfen und der wichtigsten Informationen rund um u.a.. Ankunft in Groß-Gerau, Lebensunterhalt und wie Sie sich ehrenamtlich einbringen können. Diese, sowie weiterführende Hinweise, etwa zu Impfungen, Beratungsstellen, Sprachkursen und Fragen zum Schulbesuch finden Sie im „GG-Leitfaden”  der Stadt Groß-Gerau. Diesen können Sie, in Deutsch und Ukrainisch, am Ende dieser Seite herunterladen.

Bei Fragen unterstützen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozial- und Integrationsbüros gerne. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls am Ende der Seite.

Ankunft in Groß-Gerau

Geflüchtete aus der Ukraine, die in Groß-Gerau eine Unterkunft erhalten oder privat untergekommen sind, müssen sich im Stadtbüro der Kreisstadt Groß-Gerau anmelden. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter Tel.: 06152 / 716 318 oder per E-Mail unter stadtbuero@gross-gerau.de möglich.

Nach erfolgter Anmeldung werden Sie gebeten, eine Kopie der Meldebescheinigung, Kopien der Ausweispapiere sowie Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) per Email an die Ausländerbehörde des Kreises Groß-Geraus zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse lautet ala@kreisgg.de.
Sofern Personen im Einzelfall nicht im Besitz gültiger Pässe sind, bittet die Ausländerbehörde darum – soweit vorhanden – andere der Identifikation dienende Dokumente (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden etc.) mitzuschicken.

Sofern beabsichtigt, kann bei der Ausländerbehörde ein entsprechender Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §24 AufenthG gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Anmeldung von den Mitarbeiter*innen des Stadtbüros.

Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Meldebescheinigung, Identiätsnachweis, Kontaktdaten) ebenfalls an die Ausländerbehörde geschickt werden. Nach Eingang des Antrags erhalten alle Antragsteller einen Statusnachweis (Fiktionsbescheinigung) sowie einen Terminvorschlag.

Aufenthalt 

Einen Überblick über Fragen zur Einreise, zum Aufenthaltsrecht und zum Thema Asyl bietet das Hilfeportal Germany4Ukraine des Bundesinnenministeriums. Die Informationen finden Sie hier auch in ukrainischer und englischer Sprache. Der QR-Code führt Sie auf die Startseite des Hilfeportals. 

Auch Handbook Germany bietet weitreichende Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine, auch auf Ukrainisch und Russisch. 

Ehrenamtlich aktiv werden

Seit 2015 gibt es in Groß-Gerau bereits ein funktionierendes Netzwerk, denn auch Geflüchtete aus anderen Kriegsgebieten wohnen in Groß-Gerau und brauchen Unterstützung im Alltag.

Zusätzlich zur Flüchtlingssozialarbeit, die in Groß-Gerau professionelle Unterstützung leistet, freut sich das Sozial- und Integrationsbüro immer wieder über Menschen, die Geflüchtete im Alltag und bei Behördengängen unterstützen, die übersetzen können, die Deutschunterricht anbieten, die soziale Begegnungen organisieren. Im Hinblick auf die vielen zu erwartenden Menschen aus der Ukraine ist. Wenn Sie bereits wissen, in welchem Bereich Sie sich gerne ehrenamtlich einbringen wollen, können Sie hierfür schon den Erfassungsbogen für Ehrenamtliche nutzen. Senden Sie diesen oder aber Ihre allgemeine Anfrage zum Thema ehrenamtlich Aktiv werden per Email an christiane.eichhorn@gross-gerau.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 06152 / 716 320. 

Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche


  1. Flyer Malprojekt Ukraine

    Flyer Angebote Ukraine 2022

  2. Flyer Kaffee und Kakao Ukraine

    Flyer Angebote Ukraine 2022

Impfungen und Infektionsschutz

Wenn geflüchtete Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten, wie der Ukraine, nach Deutschland kommen, sollten ihnen frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen, die ggf. zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Die Impfempfehlungen sind für die jeweilige Altersgruppe zu berücksichtigen. 

Corona-Impfungen

Impfungen mit Impfstoffen aus chinesischer oder russischer Produktion sind derzeit (Stand März 2022) in Deutschland nicht anerkannt, die Personen gelten als ungeimpft. Die STIKO empfiehlt daher für alle Personen, die nicht mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, eine erneute Impfserie mit einem hier zugelassenen Impfstoff. 

Es besteht aber die Möglichkeit zu einer kostenlosen Impfung mit hier zugelassenen Impfstoffen. In der Erstaufnahme wird dies bei der Eingangsuntersuchung angeboten.
Informationen, wo Sie sich im Kreis Groß-Gerau impfen lassen können, finden Sie auf der Informationsseite des Kreises Groß-Gerau

Hier finden Sie Informationen und Impfmöglichkeiten im Kreis Groß-Gerau zur empfohlenen Coronaschutzimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren.

Allgemeine Informationen zum Infektionsschutz und Corona erhalten Sie auch in ukrainischer Übersetzung auf der Seite infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Infektionsschutz/Masern

Bitte beachten Sie die Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums zum Masernimpfschutz für Kinder und Jugendliche. Hintergrund ist das am 1. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masernschutzimpfung nachweisen müssen.

Weitere Informationen, sowie eine Empfehlung, welche Impfungen Geflüchtete erhalten sollten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern, erhalten Sie an dieser Stelle

Informationen des Landes Hessen 

Informationen zum Lebensunterhalt

Seit dem 01.06.2022 liegt die Zuständigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine, die sich dauerhaft im Kreis Groß-Gerau aufhalten, im Rechtskreis des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), d.h. beim Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau.

Folgende Zugangs- und Verfahrenswege sind im Rahmen der Antragstellung möglich:
Sie sind vor dem 01.06.2022 im Kreis Groß-Gerau angekommen und haben bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Kreis Groß-Gerau erhalten:
In diesem Fall ist ein gesonderter Antrag auf SGB II-Leistungen nicht erforderlich. Das Jobcenter übernimmt Ihre Daten von der Kreisverwaltung. Für den Rechtskreiswechsel ist eine gesetzliche Übergangszeit bis zum 31.08.2022 vorgesehen. Im Übergangszeitraum erhalten Sie Ihr Geld weiterhin durch den Fachbereich Soziale Sicherung, Asyl der Kreisverwaltung. Da Sie SGB II- Leistungen rückwirkend erhalten, entstehen Ihnen hierdurch keine finanziellen Nachteile und eine durchgehende Leistungsauszahlung an Sie ist gewährleistet.

Sie sind nach dem 01.06.2022 aus der Ukraine im Kreis Groß-Gerau angekommen und möchten einen Antrag auf SGB II-Leistungen im Jobcenter stellen?
Folgende Schritte sind zunächst erforderlich: Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm Seipp-Str. 4, 65421 Groß-Gerau vor. Dort werden Sie im Ausländerzentralregister registriert und erhalten eine Statusbescheinigung.

Bitte sprechen Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl vor. Sie erhalten dort die Anmeldung zu Ihrer Krankenversicherung. Bitte richten Sie ein Bankkonto bei einem deutschen Bankinstitut ein.

Arbeit:
Menschen aus der Ukraine, die visumsfrei oder mit einem Besuchsvisum in Deutschland sind, dürfen nicht arbeiten. Sie können aber z.B. ein Visum als Fachkraft bei der Ausländerbehörde beantragen. Damit ist die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG dürfen arbeiten. 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Schutzsuchende aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter*innen der BA geben dort Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911-178-7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.

Hinweis zum Kindergeld für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind:

Ab dem 1. Juni 2022 ist für Kindergeld keine Erwerbstätigkeit mehr erforderlich. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen keine entsprechenden Nachweise mehr einreichen.
Mehr Informationen erhalten Sie, auch in Ukrainisch, auf der Seite der Agentur für Arbeit.


Krankenversicherung

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten in Hessen keine elektronische Krankenversicherungskarte. Je Quartal sendet das Sozialamt automatisch Behandlungsscheine an die Leistungsempfänger. Bezüglich der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Kreissozialamt unter krankenhilfe@kreisgg.de oder telefonisch unter Tel.: 06152 / 989 84047.


Aktueller Hinweis:

Wenn Sie im Ausländerzentralregister (AZRG) registriert sind und eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung durch das Ausländeramt besitzen, regeln Sozialamt und Jobcenter, dass Sie künftig automatisch Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter erhalten. Dies geschieht bis spätestens 31.08.2022. Bis zur Umstellung erhalten Sie Ihre seitherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter.  

Wichtig ist aber, dass Sie ab dem 01.06.2022 einer Krankenkasse Ihrer Wahl beitreten und dem Jobcenter eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen.

Spenden

Der Wunsch der Bevölkerung, den aus der Ukraine geflohenen Menschen zu helfen, ist groß. Jedoch gilt zu bedenken, dass die Annahme, Sortierung und Verteilung von Sachspenden logistisch sehr aufwändig sind. Wir empfehlen daher Geldspenden an Organisationen, die aufgrund ihrer Möglichkeiten, Strukturen und Kontakten Hilfslieferungen in die betroffenen Regionen bringen können bzw. Hilfe direkt vor Ort leisten. Wichtig ist auch, dass Geldspenden flexibler und effizienter einzusetzen sind als eine Sachspende.

Hier fnden Sie eine Auswahl an Hilfsorganisationen:

Wer dennoch im Bereich Sachspenden aktiv werden möchte, hat dazu die Möglichkeit bei einer Spendenaktion, die aus privater Initiative ins Leben gerufen wurde und in Kooperation mit der italienischen katholischen Gemeinde in Groß-Gerau tagtäglich Enormes leistet. Jede helfende Hand und jede noch so kleine Spende werden benötigt.

  • Abgabeort: Italienische katholische Gemeinde, Frankfurter Str. 42 in 64521 Groß-Gerau.

Die Abgabe ist in folgenden Zeitfenstern ohne Voranmeldung möglich: Dienstags von 18 bis 19 Uhr, Mittwochs von 10 bis 12 Uhr und Freitags von 16 bis 19 Uhr. Gesucht werden außerdem Menschen, die beim Sortieren, Verpacken und Beladen helfen. Nehmen Sie hierzu Kontakt auf per Email unter sos-ukraine@netzwerkerteam-mitte.de.
Auf der Internetseite der Pfarrgruppe Groß-Gerau/Büttelborn, der die italienische katholische Gemeinde Groß-Gerau angehört, finden Sie unter dem Themenblock "SOS Ukraine Projekt" eine Bedarfsliste zur Spendenaktion, welche regelmäßig aktualisiert wird.

Sprach- und Integrationskurse

KVHS Groß-Gerau
Die Kreisvolkshochschule bietet Sprach- und Integrationskurse nach den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Für die Kurs-Anmeldung sind eine Beratung bzw. ein Einstufungstest notwendig. Auch bei der Antragstellung zur Zulassung für die Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann hier geholfen werden.

KVHS Bildungszentrum Wasserweg, Wasserweg 2, 1. Stock, 64521 Groß-Gerau
Tel. 06152/1870-400, Email: sprachenzentrum@kvhsgg.de

Internationaler Bund (IB), Jugendmigrationsdienst
Das IB-Sprachzentrum bietet Sprachkurse nach den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an. Dabei handelt es sich um Jugendintegrationskurse, bei denen neben der deutschen Sprache auch Inhalte rund um das Leben in Deutschland behandelt werden. Berufsbezogene Deutschkurse sind ebenfalls möglich. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 12 bis 27 Jahren.

Internationaler Bund – Jugendmigrationsdienst (JMD), Darmstädter Str. 18, 64521 Groß-Gerau
Tel. 06152/18 762 11, Email: sprachkurse-gross-gerau@ib.de

Deutsch-Intensivkurs für ukrainische Schulabsolvent*innen
Mit Deutschplus bietet das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. ab dem 01.08.2022 in Rüsselsheim ein einmaliges Zusatzangebot zur Deutschsprachförderung für ukrainische Schulabsolvent*innen  an. Interessierte, die ihren Abschluss in 2021 oder früher erworben haben, können ebenso an dem Kurs teilnehmen, wie Personen, die 9 oder 11 Schuljahre besucht, aber keinen Abschluss gemacht haben. 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e.V.

Online Kursangebote
Auch im Internet gibt es Möglichkeiten, um Deutsch zu lernen. Informationen und Links hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Wohnungsangebote und Wohnungssuche

Der Kreis Groß-Gerau koordiniert Unterkünfte für Geflüchtete. Möchten Sie eine leer stehende Wohnung oder ein nicht benötigtes WG-Zimmer zur Verfügung stellen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an fluechtlinge@kreisgg.de oder per Telefon unter der Telefonnummer 06152 / 989 638. Bitte übermitteln Sie dabei mindestens folgende Informationen:

  • Name
  • Kontaktdaten (telefonisch und per Mail)
  • Adresse und Platzkapazitäten/mögliche Personenanzahl

Sind Sie aus der Ukraine geflohen und suchen eine Wohnung, können Sie sich über die Meldeplattform der Kreisverwaltung Groß-Gerau online registrieren und Ihre Daten, sowie Platzbedarf (Personenanzahl) an den Kreis weiterleiten. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an fluechtlinge@kreisgg.de.

Unterstützung für Wohnkosten ist über die Auszahlung der sogenannten „Kosten der Unterkunft“ (KdU) durch den Kreis Groß-Gerau möglich – für Details wenden Sie sich bitte an Telefon: +49 6152 989 84047, E-Mail: asylblg@kreisgg.de. Achtung: Was gezahlt werden kann hängt vom jeweiligen Wohnraum ab.


GG-Leitfaden zum Download

Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen sowie weiterführende Hinweise, etwa zu Impfungen, Beratungsstellen, Sprachkursen und Fragen zum Schulbesuch finden Sie im "GG-Leitfaden" der Stadt Groß-Gerau.  Sie können den GG-Leitfaden auf Deutsch und Ukrainisch an dieser Stelle herunterladen. Wir sind bemüht, ihn bei Änderungen stets zeitnah zu aktualisieren.