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Bürgerdienste A-Z

Einbürgerung

Leistungsnummer: 99099002000000

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

Zusatzinformationen Kreisstadt Groß-Gerau

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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