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Bürgerdienste A-Z

Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

Leistungsnummer: 99008004054002

Leistungsbeschreibung

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Welche Gebühren fallen an?

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen:

Bürgerservice

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