Übermittlungssperre
Leistrungsbeschreibung
Folgende Übermittlungssperren können formlos, ohne Angabe von Gründen beantragt werden:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
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Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.