Abfall: Elektroschrott entsorgen
Leistungsnummer: 99001027004000
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Zusatzinformationen Kreisstadt Groß-Gerau
Elektroschrott
Großteile Abholung
- Fernseher, Hi-Fi-Anlagen,
- Computer, Bildschirme
- große Haushaltsgeräte, Kühlschränke, große Elektrogeräte
Die Abholung ist kostenlos. Die Anmeldung kann bei der Abfall-Wirtschafts-Service GmbH direkt online oder mit Kartensystem (Karten im Stadthaus und in den Stadtbüros erhältlich) erfolgen:
Elektrogeräte können auch direkt an den Wertstoffhof der Deponie Büttelborn (An der B44 / Auf der Hardt) gebracht werden.
Kleinteile Abgabe
- elektrischen und elektronischen Kleinteile (Klappengröße 92,5 x 34 cm).
Keine Akkus! Aufgrund bestehender Brandgefahr bei beschädigten Akkus müssen diese über die Batterietonne entsorgt werden.
Abgabe: Elektrocontainer Bauhof Groß-Gerau (Mühlstraße 6-8)