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Bürgerdienste A-Z

Abfall: Wertstoffe entsorgen

Leistungsnummer: 99001029004000

Leistungsbeschreibung

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Zusatzinformationen Kreisstadt Groß-Gerau

Was gehört in welche Abfalltonne?

Restmülltonne

  • Straßenkehrricht, Windeln, Medikamente
  • Keramik, Tapetenreste, Binden
  • Gummi, verschmutztes Papier / Plastik
  • Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Asche
  • Glühlampen, Plastikbaustoffe
  • trockene Farbenreste, Farbeimer (Farbe bitte eindicken)

Biotonne

  • Essensreste, Gartenabfälle
  • Obstschalen, Kaffeefilter, Teesatz
  • Laub, Zweige, Holzspäne
  • Küchenpapier, Papiertaschentücher

- Bitte keine Plastik- und Biofolientüten verwenden -

Papiertonne

  • Papier, Pappe, Karton (nicht verschmutzt – zur Verwertung)

- Kartons neben dem Behälter werden nicht mitgenommen - 

Gelbe Tonne

  • Kunststoff aus Verpackungen, Folien aus Verpackungen, Styropor aus Verpackungen
  • Getränketüten, Plastiktüten mit Kennzeichnung, Verpackungsbecher
  • Alufolien, Dosen, Verschlüsse

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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