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Bürgerdienste A-Z

Abschriften, Unterschriften

Leistungsbeschreibung

Beglaubigung von Abschriften, Schriftstücken bzw. Unterschriften
- keine Urkunden.

 

Gebühren

Betrag: 3,00 - 6,00 EUR

 

Rechtsgrundlage

§ 13 Ortsgerichtsgesetz 

Satzung

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Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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