Abschriften, Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Beglaubigung von Abschriften, Schriftstücken bzw. Unterschriften
- keine Urkunden.
- keine Urkunden.
Gebühren
Betrag: 3,00 - 6,00 EUR
Rechtsgrundlage
§ 13 Ortsgerichtsgesetz
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