Anzeige von Feuerwerken
Leistungsnummer: 99089046000000
Leistungsbeschreibung
Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4.
Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan mit eingezeichnetem Abbrennplatz und Absperrbereich
- Kopie der Erlaubnis
- Gegebenenfalls Kopie(n) Befähigungsschein(e) des/der eingesetzten Pyrotechniker
- Angaben zu Art um Umfang des Feuerwerks und der verwendeten pyrotechnischen Gegenstände
- Angabe der Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Objekten im Umkreis von 200 m
- Gegebenenfalls Zustimmung des Grundstückseigentümers
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
- Online Antragsverfahren
Einheitlichen Ansprechpartners Hessen