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Bürgerdienste A-Z

Hundesteuer - Hund abmelden

Leistungsnummer: 99102013070000

Leistungsbeschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

ONLINE Hundeabmeldung

Melden Sie online einen Hund ab:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. 

Kosten

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Frist

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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