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Bürgerdienste A-Z

Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Leistungsnummer: 99115004001004

Leistungsbeschreibung

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Fachlich freigegeben am

10.12.2020

Voraussetzungen

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Siehe auch

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