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Bürgerdienste A-Z

Namensänderung

Leistungsnummer: 99083001011001

Leistungsbeschreibung

Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

Beschreibung

Durchführung von Vornamensänderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Namensänderungsgesetz).

Für Familiennamensänderungen sind die Kreisausschüsse der Landkreise bzw. die Magistrate der Kreisfreien Städte zuständig.
Anträge hierzu werden jedoch vom Standesamt entgegengenommen und weitergeleitet.

Namenserklärungen und Angleichungserklärungen erteilen die Standesämter.

Gebühren

Vornamensänderung: 2,50 - 255,00 EUR

Namenserklärungen: 23,50 EUR

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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