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Bürgerdienste A-Z

Nebenwohnung abmelden

Leistungsnummer: 99115005070002

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

ONLINE Abmeldung einer Nebenwohnung

Melden Sie Ihre Nebenwohnung online ab:

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Voraussetzungen

  • Auszug aus einer Nebenwohnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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