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Bürgerdienste A-Z

Sicherung von Nachlässen

Beschreibung

Bei Verstorbenen ohne Angehörige ist durch das zuständige Amtsgericht ein Nachlaßpfleger zu bestellen.

Gebühren

Betrag: 10,00 - 150,00 EUR

Rechtsgrundlage

§ 16 Ortsgerichtsgesetz

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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