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Bürgerdienste A-Z

Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

Leistungsnummer: 99115005104001

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Wenn (eine) Ihre(r) Nebenwohnung(en) zu Ihrer Hauptwohnung wird, müssen Sie diese Statusänderung(en) der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Voraussetzungen

  • Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Wohnungsstatusänderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden bzw. die Änderung des Wohnungsstatus anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

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