Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Bürgerdienste A-Z

Geburten, Geburtsanmeldung

Leistungsnummer: 99027006000000

Volltext

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

  Anzeigepflichtige


Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

Erforderliche Unterlagen

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

Gebühren

Gebühren fallen nur für die Urkunden an.
Die erste Urkunde kostet 12 EUR, jede weitere 6 EUR.

Frist

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte  Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

Dienstleitungen A-Z

Online-Dienste

Zu den Ämtern