Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Leistungsnummer: 99012038000000
Volltext
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei
- Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
- Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.
Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie
- kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
- dieses nicht ausübt.
Erforderliche Unterlagen
Kaufvertrag
Kosten
Die Kosten für ein Negativzeugnis sind in den Gemeinden unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Ort.
Frist
Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über den Kaufvertrag ausüben.