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Wahlhelfer

Leistungsnummer: 99128008021000

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die anstehenden Wahlen des Hessischen Landtags sowie zur Direktwahl Bürgermeister/in gesucht

Im Oktober stehen zwei zentrale Wahlen für alle Kreisstadtbürgerinnen und Kreisstadtbürger an. Am Sonntag, 8. Oktober 2023 findet neben der Wahl des 21. Hessischen Landtags die Direktwahl für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin statt. Eine mögliche Stichwahl folgt in einem Abstand von drei Wochen am Sonntag, 29. Oktober 2023.

Die Kreisstadt Groß-Gerau benötigt zur Durchführung der Wahl zum Hessischen Landtag und zur Direktwahl für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin am 8. Oktober 2023 sowie für eine mögliche Stichwahl am 29. Oktober 2023 für die Besetzung der Wahlvorstände noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Insbesondere sind folgende Wahllokale zu besetzen:

  • Kindertagesstätte Atzelberg (Wahlbezirk 7)
  • Dorfzentrum Wallerstädten (Wahlbezirk 15)
  • Briefwahlbezirke

Interessierte Wahlberechtigte wenden sich bitte an das Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Tel. 06152 / 716-3000 oder an wahlamt@gross-gerau.de.
Für die Tätigkeit am Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro gezahlt und ein kleines Verpflegungspaket (Kaffee, Wasser, Kuchen, belegte Brötchen) zur Verfügung gestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

Rechtsgrundlage

§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) –  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

Was sollte ich noch wissen?

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