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Bürgerdienste A-Z

Übermittlungssperre

Leistrungsbeschreibung

Folgende Übermittlungssperren können formlos, ohne Angabe von Gründen beantragt werden:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

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Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bürgerservice

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