Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Namensrecht" im Hessen-Finder.
Beschreibung
Durchführung von Vornamensänderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Namensänderungsgesetz).
Für Familiennamensänderungen sind die Kreisausschüsse der Landkreise bzw. die Magistrate der Kreisfreien Städte zuständig.
Anträge hierzu werden jedoch vom Standesamt entgegengenommen und weitergeleitet.
Namenserklärungen und Angleichungserklärungen erteilen die Standesämter.
Gebühren
Vornamensänderung: 2,50 - 255,00 EUR
Namenserklärungen: 20,00 EUR