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Bürgerdienste A-Z

Namensänderung

Leistungsnummer: 99083001011001

Leistungsbeschreibung

Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Beschreibung

Durchführung von Vornamensänderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Namensänderungsgesetz).

Für Familiennamensänderungen sind die Kreisausschüsse der Landkreise bzw. die Magistrate der Kreisfreien Städte zuständig.
Anträge hierzu werden jedoch vom Standesamt entgegengenommen und weitergeleitet.

Namenserklärungen und Angleichungserklärungen erteilen die Standesämter.

Gebühren

Vornamensänderung: 2,50 - 255,00 EUR

Namenserklärungen: 23,50 EUR

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