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Bürgerdienste A-Z

Plakatierungen

Leistungsnummer: 99108012005005

Leistungsbeschreibung

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


Folgendes gilt es zu beachten:

  • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

- Laternenmasten

- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

- Großwerbetafeln an den Ortseingängen

  • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
  • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden

Zusatzinformationen Kreisstadt Groß-Gerau

Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
Für diese Großwerbetafeln ist das Amt Sport, Kultur und Vereine zuständig.

Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

Rechtsgrundlage

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