Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Bürgerdienste A-Z

Sterbefall anzeigen

Leistungsnummer: 99101006000000, 99101006026000

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

ONLINE Sterbefall anzeigen

Zeigen Sie einen Sterbefall online an

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

Dienstleitungen A-Z

Online-Dienste

Zu den Ämtern