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Bürgerdienste A-Z

Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

Leistungsnummer: 99008001012007

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig.  Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Scheidungsurteil
  • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

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