Nebenwohnung abmelden
Leistungsnummer: 99115005070002
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Fachlich freigegeben am
17.12.2020
Voraussetzungen
- Auszug aus einer Nebenwohnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.