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Kindertageseinrichtungen

Wir bitten alle Eltern ihre Kinder nicht in die Einrichtungen zu bringen, wenn diese Krankheitssymptome aufweisen. 

Die Kreisstadt Groß-Gerau bietet Eltern ein vielfältiges und stadtteilbezogenes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten, in dem die Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt steht. 
Gerne unterstützen wir Sie beim Finden einer Kindertagesstätte, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Kinder mit Behinderung werden in allen 13 kommunalen Kindertagesstätten liebevoll betreut.

Aufnahmeanträge für eine städtische Kindertageseinrichtung bitte ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung Groß-Gerau einreichen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bis spätestens 31. Juli 2021 alle Kinder, die in Tageseinrichtungen betreut werden, gegen Masern geimpft sind. Informationen zum Vorgehen in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Kreisstadt Groß-Gerau finden Sie in den Erläuterungen für Eltern.

Themen wie: Aufnahme, Organisation und ebenso die Elternbeteiligung finden Sie in der allgemeinen Kindertagesstättensatzung. Die Höhe der Nutzungsgebühr ist in der entsprechenden Gebührensatzung festgelegt. Ein Antrag zur Ermäßigung der Gebühren in einer Kindertagesstätte der Stadt Groß-Gerau kann, nach telefonischer Terminvereinbarung, bei uns gestellt werden.

Außerdem ist jede Familie mit entsprechenden wirtschaftlichen Voraussetzungen berechtigt, beim Kreisjugendamt (Landratsamt Groß-Gerau) einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für eine Tageseinrichtung gemäß dem Sozialgesetzbuch zu stellen.

Die Vertretung der Eltern, der Stadt-Kitabeirat, ist unter der Mailadresse stadtelternbeirat@gmx.de zu erreichen.