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Aktuelles & Allgemeine Informationen 

Wir bitten alle Eltern ihre Kinder nicht in die Einrichtungen zu bringen, wenn diese Krankheitssymptome aufweisen. 

Die Kreisstadt Groß-Gerau bietet Eltern ein vielfältiges und stadtteilbezogenes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten, in dem die Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt steht. 

Gerne unterstützen wir Sie beim Finden einer Kindertagesstätte, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Kinder mit Behinderung werden in allen 13 kommunalen Kindertagesstätten verantwortungsbewusst und liebevoll betreut.

Aufnahmeanträge für eine städtische Kindertageseinrichtung reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung Groß-Gerau ein.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Kinder, die in Tageseinrichtungen betreut werden, gegen Masern geimpft sind.
Informationen zum Vorgehen in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Kreisstadt Groß-Gerau finden Sie in den
Erläuterungen für Eltern.

Informationen zu Themen wie der Aufnahme, Organisation und ebenso der Elternbeteiligung finden Sie in der allgemeinen Kindertagesstättensatzung.

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist in der Gebührensatzung festgelegt. Einen Antrag zur Ermäßigung der Gebühren in den Kindertagesstätten der Stadt Groß-Gerau können Sie, nach telefonischer Terminvereinbarung, beim kommunalen Amt für Kindertageseinrichtungen stellen.

Außerdem ist jede Familie mit entsprechenden wirtschaftlichen Voraussetzungen berechtigt, beim Kreisjugendamt (Landratsamt Groß-Gerau) einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für eine Tageseinrichtung gemäß dem Sozialgesetzbuch zu stellen.

Die Vertretung der Eltern, der Stadt-Kitabeirat, ist unter der Mailadresse stadtelternbeirat@gmx.de zu erreichen.