Musikschule Gebührenordnung
Gebührenordnung der Städtischen Musikschule Groß-Gerau
Inhalt:
- § 1 Gebührenpflichtige
- § 2 Gebühren
- § 3 Fälligkeiten
- § 4 Miet- und Leihgebühr für Instrumente
- § 5 Gebührenermäßigung
- § 6 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle
- § 7 Inkrafttreten
Präambel
Die Gebührenordnung regelt die Höhe der Gebühren der städtischen Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau nach dem Hessischen Abgabegesetz 1-6. Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau in Ihrer Sitzung am 01.02.2022 folgende Gebührenordnung für die Städtische Musikschule Groß-Gerau beschlossen:
§ 1 Gebührenpflichtige
- Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Groß-Gerau werden Gebühren erhoben. Die angegebenen Gebühren beziehen sich auf 36 Unterrichtstermine in zwei Semestern.
- Zu entrichten sind diese von den Gebührenpflichtigen. Diese sind: Schüler*innen über 18 Jahren bzw. bei minderjährigen Schüler*innen deren gesetzlichen Vertreter*innen, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten.
- Sie gelten als Gebührenschuldner. Dabei haften mehrere Gebührenpflichtige als Gesamtschuldner.
- Die Entstehung der Schuld beginnt vier Wochen nach der Aufnahme des Unterrichts
§ 2 Gebühren
Unterrichtsform | Vierteljährliche Kursgebühr Schüler*innen | Vierteljährliche Kursgebühr Erwachsene ab 21 Jahren (außer Schüler*innen, Studenten*innen und Auszubildene mit Nachweis) |
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Elementarkurs 1 und 2 in Gruppen:
|
66,00 Euro | - |
Musikalische Früherziehung 1 und 2 in Gruppen:
|
66,00 Euro | - |
Musikalische Grundausbildung in Gruppen:
|
66,00 Euro | - |
Orientierungskurs (45 Min.) | 109,50 Euro | - |
Singklassen, Kinderchor, Klassenmusizieren • bis zu 10 Kindern 45 Min. • ab 11 Kindern 60 Min. |
78,00 Euro | - |
Einzelunterricht (30 Min.) | 168,00 Euro | 207,00 Euro |
Einzelunterricht (45 Min.) | 240,00 Euro | 288,00 Euro |
Einzelunterricht (45 Min.) - 14-tägig | - | 149,00 Euro |
2er Gruppe (45 Min.) | 123,00 Euro | 145,50 Euro |
3er oder 4er Gruppe (45 Min.) | 90,00 Euro | 103,50 Euro |
Großgruppen ab 5 Personen (45 Min.) | 72,00 Euro | 85,50 Euro |
Großgruppen ab 5 Personen (60 Min.) | 96,00 Euro | 109,50 Euro |
Ensemblefächer (45 Min.) | 16,50 Euro | 22,50 Euro |
Ensemblefächer (60 Min.) | 22,00 Euro | 30,00 Euro |
Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einen Monat ein Schnupperabo zu belegen: |
||
Schnupperabo, 1 Monat (einmalig): (4 x30 Minuten), keine Ermäßigung |
49,50 Euro / mtl. | 59,00 Euro / mtl. |
Unterrichtsbaustein, 15 Minuten, Abgabe nicht unter 2 Bausteinen |
- | 11,00 Euro pro Baustein |
§ 3 Fälligkeiten
Die Gebühren und der Mietzins werden im vierteljährlichen Turnus fällig, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Bei verspäteten Zahlungen werden Mahngebühren erhoben. Die Erteilung eines SEPA-Mandats zum Einzug der Gebühren wird empfohlen.
§ 4 Miet- und Leihgebür für Instrumente
Instrumente mit einem Anschaffungswert | Vierteljährliche Instrumentenmiete |
---|---|
bis 250,00 Euro | 36,00 Euro |
bis 500,00 Euro | 45,00 Euro |
bis 1000,00 Euro | 54,00 Euro |
ab 1000,00 Euro | 60,00 Euro |
Die Überlassung des Instrumentes erfolgt für ein Semester und verlängert sich stillschweigend, sollte nicht vier Wochen vor Semesterende eine schriftliche Kündigung ausgesprochen worden sein. Weiteres ist in der Satzung unter § 27 geregelt.
§ 5 Gebührenermäßigung
- Familienermäßigung für den zweiten und jeden weiteren Teilnehmer im ersten Verwandtschaftsgrad und bei allen Geschwisterkindern 25%. Gleichgestellt sind Lebenspartnerschaften, die in einem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet sind. Einzelfälle werden in einer sachgerechten Entscheidung bewertet.
- Für das zweite und jedes weitere Instrument eines Schülers 10%.
- Familien, die in Groß-Gerau wohnen und Arbeitslosengeld II oder „Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)“ beziehen (mit Nachweis), werden generell von der Gebühr befreit. Sollte ein Leihinstrument benötigt werden, ist die Gebühr lt. § 4 zu zahlen.
§ 6 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle
Dies wird in der Satzung im § 20 geregelt.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Gebührenordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss des Magistrats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Gebührenordnung wird hiermit genehmigt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 11.02.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 01.10.2021 außer Kraft.
Groß-Gerau, 10.02.2022
Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
Erhard Walther Jürgen Schulz
Bürgermeister Erster Stadtrat