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Datum: 07.02.2022

Hotspot-Regelungen für Groß-Gerauer Innenstadt sind aufgehoben

Die Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau zu den Hotspot-Regelungen „Untersagung Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Orten” und „Maskenpflicht in Einkaufszentren und Fußgängerzonen” vom 13.01.2022 ist seit dem 7. Februar 2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Daher darf in der Innenstadt der Kreisstadt Groß-Gerau im Freien auf das Tragen einer medizinischen Schutzmaske verzichtet werden. Um das Infektionsgeschehen möglichst gering zu halten, ist die Abstandspflicht von 1,50 Meter zu beachten. Zudem gelten die Regelungen der Coronavirus-Schutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung