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Bürgerdienste A-Z

Elektronischer Identitätsnachweis; Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Leistungsnummer: 99008004109001

Leistungsbeschreibung

Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich sicher im Netz oder an Automaten ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten folgende Daten übermittelt werden:

Familienname und Vornamen(n)

Geburtsdatum und -ort

Anschrift und Postleitzahl

wenn angegeben: Geburtsname

wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername

wenn angegeben: Doktorgrad

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber. Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.

An wen muss ich mich wenden?

Allgemeine Fragen zum Personalausweis und zum Online-Ausweis richten Sie an die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Informationen über Ihre Sicherheit im Internet finden Sie auch unter

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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