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Zugangsbeschränkungen städtische Liegenschaften

Zutritt ins Stadthaus, Stadtbüro sowie in die Außenstellen Elisabethenstraße 11, Elisabethenstraße 11 A und Am Sandböhl 2 wird nur nach telefonischer Terminabsprache gewährt. 

Abweichend von den bisher geltenden eingeschränkten Besucherregelungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführt worden waren, wird ab sofort donnerstags im Stadthaus (von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr) und im Stadtbüro (von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) eine offene Sprechstunde angeboten, damit dringende Anliegen auch ohne vorherige Terminvereinbarung erledigt werden können.

Außerhalb dieser Besuchszeiten wird wie zuletzt die Terminvergabe durchgeführt, die sich während der Corona-Pandemie bewährt hat. Unter anderem bedeutet die Terminvergabe die Reduzierung der Wartezeiten sowie bessere Planbarkeit für die Bürger*innen.

Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsaußenstellen in Dornheim und Wallerstädten bleiben bis auf Weiteres noch geschlossen.

Das Standesamt ist zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch (06152 - 716 3400) oder per E-Mail (standesamt@gross-gerau.de) erreichbar. Vorsprachen dort sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bei den Beschäftigten des Standesamtes sind zudem die aktuell bei standesamtlichen Eheschließungen geltenden Beschränkungen zu erfragen.

Das Kundencenter der Stadtwerke ist telefonisch und per E-Mail zur erreichen (Telefon 06152 / 9315 93, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-gg.de). Der Besucherverkehr ist eingeschränkt und nur nach Terminvereinbarung möglich.

Auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Stadtbüros sind ausschließlich nach Terminabsprache möglich (Telefon 06152 - 716 3300, E-Mail: stadtbuero@gross-gerau.de).