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Datum: 31.10.2022

Ortsumgehung Dornheim: Unterlagen öffentlich im Stadthaus und online einsehbar

Nach intensiven Planungen ist es soweit: Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 5,06 Kilometer langen B44-Ortsumgehung Groß-Gerau/Dornheim ist erlassen.

Der um den Ortsteil Dornheim herumführende Streckenzug wird an die südlich folgenden Ortsumgehungen der B 44 von Gernsheim, Stockstadt und Riedstadt anschließen. Die benötigte Fläche für die Ortsumgehung beträgt 19,62 Hektar. Mit der Ortsumgehung werden die Lärm- und Schadstoffbelastungen im Ortsteil Dornheim, mit einem aktuellen Durchgangsverkehr von knapp 17.000 Kraftfahrzeugen pro Tag deutlich reduziert, und die Verkehrssicherheit wird erhöht.

Die Umgehungsstraße wird auf einem bis zu 3,00 Meter hohem Damm verlaufen. Das dient unter anderem dem Schutz des Grundwassers. Für die örtliche Landwirtschaft ist laut Wirtschaftsministerium Hessen sichergestellt, dass das System der künstlichen Bewässerung während der Bauzeit und nach Umsetzung des Vorhabens aufrechterhalten bleibt, womit die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion minimiert werden. Eine Alternativplanung war unter anderem aufgrund von Belangen des Umwelt- und Naturschutzes nicht möglich.

Der Planfeststellungsbeschluss wird ab 1. November 2022 mit dem festgestellten Plan für zwei Wochen ausgelegt und online zugänglich gemacht.

Online werden alle Unterlagen ab dem 1. November 2022 auf folgenden Portalen veröffentlicht:

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und der planfestgestellte Plan können in der Zeit vom 1. November 2022 bis einschließlich 14. November 2022 bei der Kreisstadt Groß-Gerau im Amt für Stadtplanung und Bauverwaltung, Stadthaus, 2. OG, Raum 2.13, Am Markplatz 1, 64521 Groß-Gerau nur nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Koordinationsstelle (Tel.:  06152 716-6103) von allen Interessierten eingesehen werden.

Die dafür vorgesehenen Besuchszeiten sind:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 13.30 bis 17:30 Uhr

Alle Unterlagen werden auch bei der Nachbarkommune Riedstadt ausliegen. Besuchszeiten teilt die dortige Stadtverwaltung mit.

Sofern der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird, wird Hessen Mobil mit den Bauvorbereitungen für das Projekt mit entsprechenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beginnen. Geplant ist ein Baubeginn für die Ortsumgehung im Jahr 2024. Baulastträger für das Projekt ist der Bund. Die Kosten werden auf rund 27 Millionen Euro geschätzt.

Ebenfalls öffentlich einsehbar: Flurbereinigungsverfahren

Parallel zum Planfeststellungbeschluss beginnt das Flurbereinigungsverfahren, dessen Unterlagen ebenfalls einsehbar sein werden. Mit dem Verfahren sollen die mit dem Bau der Ortsumgehung verbundenen Flächeninanspruchnahmen bei den betroffenen Grundstückseigentümern abgemildert werden. Die im Flurbereinigungsverfahren zu betrachtende Fläche beträgt 434 Hektar mit 565 Flurstücken.

Die Unterlagen für das Flurbereinigungsverfahren werden im Offenlegungszeitraum ebenfalls auf den dafür vorgesehenen Online-Portalen zu finden sein. Sie können zudem im Zeitraum vom 3. November 2022 bis 17. November 2022 im Amt für Stadtplanung und Bauverwaltung der Kreisstadt Groß-Gerau öffentlich eingesehen werden.

Die dafür vorgesehenen Besuchszeiten sind:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 13.30 bis 17:30 Uhr

Informationen zum Planfeststellungsverfahren und zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Kreisstadt Groß-Gerau.