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Datum: 13.03.2020

Hinweis zur Schließung der kommunalen Kitas ab Montag, 16. März 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ergänzend zu meinen allgemeinen Hinweisen in meinem Schreiben vom heutigen Tage hier nunmehr eine weitere Konkretisierung, die der Hessische Ministerpräsident sowie die zuständigen Minister heute Abend um 17:30 Uhr bekanntgegeben haben.

Für die Kreisstadt Groß-Gerau ergeben sich folgende Konsequenzen:

Sämtliche Kindertagesstätten in Groß-Gerau sind ab Montag, dem 16. März 2020 geschlossen.

Dies bedeutet, dass in keiner kommunalen Kindertagesstätte mehr Betreuung der Kinder erfolgt. Ausnahme von dieser Regelung gilt für Eltern, die Angehöriger folgender Berufsgruppen sind und keine Kinderbetreuung im privaten Bereich sicherstellen können:

  • Polizeivollzugsdienst
  • Feuerwehr
  • Richter*innen
  • Staatsanwälte*innen
  • Justizangestellte
  • Rettungskräfte
  • Berufsangehörige des THW
  • Berufsangehörige vom Katastrophenschutz
  • Berufe der medizinischen/pflegenden Berufe

Für die Mitglieder dieser Berufe steht als Not-Kindertagesstätte zunächst ausschließlich die

 

Kindertagesstätte Steinstraße

Steinstraße 11, 64521 Groß-Gerau

Öffnungszeiten: 07:00 – 16:30 Uhr

zur Verfügung.

Es wird in den nächsten Tagen auch genau geprüft werden, dass nur die Angehörigen der vorgenannten Berufe und solche, die sich aus der Regelung des Landes Hessen ergeben, auch in der Not-Kindertagesstätte Aufnahme finden.
Nach der Ausführung des Hessischen Ministerpräsidenten, haben nur Angehörige dieser Berufsgruppen Anspruch auf eine Notbetreuung. Um Näheres und Differenzierteres zu sagen, bedarf es zunächst der Durchsicht der Regelung sobald diese in Schriftform vorliegt.

Insofern wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung der vorgenannten Berufsgruppen noch nicht definitiv und abschließend ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Walther
Bürgermeister