Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 02.07.2020

Groß-Gerauer Freibadsaison 2020 unter Sicherheitsauflagen gestartet

Seit Anfang Juli stehen die Türen des Groß-Gerauer Freibades auch für die Bevölkerung offen. Allerdings sind aufgrund der Corona-Pandemie verschiedene Vorkehrungen getroffen, die vorrangig dem Gesundheitsschutz der Besucher dienen.
Dafür hat die Groß-Gerauer Bäder GmbH in Zusammenarbeit mit Stadt und Stadtwerken Groß-Gerau ein umfangreiches Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt, das insbesondere die aktuellen Vorgabendes Landes Hessen berücksichtigt und den Empfehlungen der Branchenverbände folgt.

Das Freibad ist täglich von 9 bis 20 Uhr geöffnet und bietet an jedem Tag drei Zeitfenster mit einer Aufenthaltszeit von jeweils drei Stunden: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr und 17 bis 20 Uhr.
Je Zeitfenster sind 330 Badegäste zugelassen. Die Zeit zwischen den einzelnen Modulen dient dem Durchführen von Desinfektionsarbeiten. Der Eintritt je Zeitfenster kostet für Erwachsene zwei Euro, Kinder zahlen einen Euro.

Um Wartezeiten zu reduzieren, die vorgeschriebenen Daten zu erfassen und damit das Aufeinandertreffen von vielen Menschen zu vermeiden, hat die Geschäftsführung der Groß-Gerauer Bäder – die Aquapark Management GmbH –  ein Online-Buchungssystem für Eintrittskarten eingerichtet. Sofern sie die Möglichkeit haben, sind Besucher des Freibades aufgerufen, ihre Eintrittskarten via Internet als „E-Ticket“ zu erwerben (Online-Kartenservice ist ab Samstag, 4. Juli, unter www.baeder-gg.de abrufbar). Mit einem Online-Ticket ist der Zutritt zum Freibad im gebuchten Zeitraum garantiert. Für Badegäste, die keine Möglichkeit zur Online-Buchung haben, steht ein Kontingent von 50 Eintrittskarten an der Freibad-Kasse zur Verfügung. Jedoch müssen auch beim Kartenkauf an der Kasse die persönlichen Kontaktdaten der Besucher erfasst und für eine vorgeschriebene Zeit aufbewahrt werden. Menschen, die Krankheitssymptome aufweisen, haben keinen Zutritt zum Bad.

Wichtig ist, dass Badegäste im Bereich von Foyer und Eingang eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sowie die vorgegebene Beschilderung und Wegeführung (Einbahnregel) beachten. Gleiches gilt für den Bereich rund um den Kiosk, der Getränke und Imbiss ausschließlich zur Mitnahme auf die Liegewiese anbietet.

Auch beim Sporttreiben und Badevergnügen im Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich des Sportbeckens gilt es einige Maßgaben zu berücksichtigen: Eingerichtet sind „Schwimmautobahnen“ (zwei zusammengefasste Bahnen), in denen mehrere Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) ihre Bahnen ziehen können.
Der Sprungturm sowie der Steg zwischen Schwimmer- und Sprungbecken bleiben für Badegäste gesperrt. Sofern es die Situation erlaubt, wird das Ein-Meter-Sprungbrett freigegeben.

Die Becken für Nichtschwimmer wie Kleinkinder und der Spielbereich sind für Badbesucher geöffnet. Gefragt ist dort, wie überall auf dem Gelände des Freibades, eigenverantwortliches Handeln, das sich beispielsweise am Einhalten der Abstandsregeln und rücksichtsvolles Verhalten im Umgang mit anderen Badegästen und dem Bäderpersonal erkennen lässt.