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Corona-Pandemie: Aktualisierte Allgemeinverfügung für den Kreis Groß-Gerau

Der Kreis Groß-Gerau hat kurzfristig auf die ansteigende Inzidenzquote reagiert und die Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Groß-Gerau angepasst.

Die zentralen Anpassungen gestalten sich wie folgt:

  1. Private Zusammenkünfte und private Feierlichkeiten werden in öffentlichen und privaten Räumen auf maximal 25 Personen und unter freiem Himmel auf maximal 100 Personen beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte nach § 1 Abs. 2a).

  2. Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie kulturellen Angeboten im Sinne des § 1 Abs. 2b), welche im öffentlichen Raum stattfinden, ist eine Mund-NasenBedeckung in allen Bereichen außer auf dem eigenen Sitzplatz zu tragen. Die weiteren Bestimmungen des § 1 Abs. 2b) bleiben unberührt.

  3. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 gilt entsprechend der unter Ziff. 1 genannten Regelung eine Obergrenze von 50 Zuschauern in geschlossenen Räumen bzw. 100 Zuschauern unter freiem Himmel und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außer auf dem eigenen Sitzplatz.

  4. In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben nach § 4 haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. WC oder Wellnessbereich, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 30. September 2020 um 12:00 Uhr in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 13. Oktober 2020, 24.00 Uhr. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Kreises Groß-Gerau.