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Datum: 04.05.2022

Sonntagsöffnung am 8. Mai 2022 anlässlich der Gewerbeschau des Gewerbevereins Groß-Gerau entfällt

Der geplante und bereits angekündigte „Verkaufsoffene Sonntag“ am 8. Mai 2022 kann nicht stattfinden. Grund dafür ist die fehlende Einhaltung der Frist bei der Anmeldung und die kausal daraus resultierende verspätete Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Sonntagsöffnung.

Die Kreisstadt Groß-Gerau hat mit sofortiger Wirkung die Allgemeinverfügung aufgehoben, mit der die Sonntagsöffnung anlässlich der Gewerbeschau genehmigt worden war. Diese müsse, wie der VGH Kassel mit Beschluss vom 22. April 2022 (Aktenzeichen: 8 B 685/22) in einem vergleichbaren Fall festgestellt hat, gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekanntgemacht werden.

Die Nicht-Einhaltung dieser Frist ist laut VGH Kassel ein absoluter Aufhebungsgrund für die Allgemeinverfügung.

Daher hat sich die Kreisstadt nach eingehender rechtlicher Prüfung des Sachverhalts und weiterer rechtlicher Gesichtspunkte sowie einem angekündigten rechtlichen Vorgehen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für die Aufhebung der im Rahmen der Gewerbeschau des Gewerbevereins geplanten Sonntagsöffnung mittels neuer Allgemeinverfügung entschieden. Diese Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 5. Mai 2022, öffentlich im Groß-Gerauer Echo bekannt gemacht.

Bürgermeister Erhard Walther erklärt: „Ich bedaure sehr, dass es uns nicht möglich ist, die Sonntagsöffnung zu gestatten, weil ein formeller Fehler im Genehmigungsverfahren dies verhindert. Wir hatten gehofft, dass in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein trotz der Fristversäumnis bei der Anmeldung der Sonntagsöffnung ein entsprechendes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt möglich wäre – müssen uns aber nun selbstverständlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten.”