Afrikanische Schweinepest: Mit Achtsamkeit helfen, das ASP-Virus einzudämmen
Im gesamten Kreisgebiet sorgt die Afrikanische Schweinepest nicht nur für Unruhe, sondern auch für zahlreiche verendete oder getötete Wild- und Hauschweine und enorme wirtschaftliche Einbußen bei Landwirten und Betrieben, die von Nutztierhaltung leben.
Der Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Seuche läuft im Kreis Groß-Gerau auf Hochtouren. Der Kreis Groß-Gerau, die Kreiskommunen und das Land Hessen arbeiten eng zusammen, um das Seuchengeschehen in den Griff zu bekommen. Das Problem: Manchen Menschen, die beruflich oder persönlich nicht direkt von der Seuche, die für Menschen und andere Tiere als Schweine nicht ansteckend ist, betroffen sind, fehlt das Gespür für die Brisanz der Situation. Denn jedes unachtsame Verhalten kann die ASP-Ausbreitung beschleunigen.
Aus diesem Grund sind mittlerweile nahezu kreisweit überall dort Beschilderungen angebracht, wo bebaute, städtische Gebiete an Wald- oder Feldwege angrenzen und wo Menschen ihre Freizeit verbringen. In der Kreisstadt Groß-Gerau informieren 40 Hinweisschilder an entsprechenden Zugängen zu Feld- und Waldgebieten über die Leinenpflicht und das Wegegebot.
Langlebigkeit macht ASP so unberechenbar
Das Virus hat eine hohe Stabilität und kann bis zu elf Tage im Kot, bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch, bis zu sechs Monate in konserviertem Schinken (getrocknet, gesalzen; in Parma-Schinken sogar über ein Jahr), bis zu 18 Monate in gekühltem Blut, bis zu 70 Tage in Blut bei Raumtemperatur und viele Jahre in tiefgefrorenen Schlachtkörpern überleben. Außerdem übersteht das ASP-Virus den Verwesungsprozess, kann also je nach Außentemperatur in Kadavern über Wochen und Monate weiterleben. Diese Langlebigkeit erklärt auch, warum Maßnahmen erst wieder gelockert werden können, wenn im Kreisgebiet über mehrere Monate keine von ASP befallenen Tiere mehr entdeckt wurden.
Daher ist es notwendig, dass Wildschweine nicht aus ihren angestammten Gebieten verscheucht werden, damit infizierte Tiere das Virus nicht noch weiter in andere Zonen tragen. Genau deshalb bestehen die Anleinpflicht für Hunde (Leine maximal fünf Meter lang) und das Wegegebot bei allen Freizeitaktivitäten außerhalb der Ortslage: Angeln, Pilze sammeln, Radfahren oder reiten sind nur einige Beispiele. Durch die Einschränkungen soll auch die Gefahr reduziert werden, das Virus unbewusst zu verschleppen.
Veranstaltungen im Außenbereich müssen beim Veterinäramt angemeldet werden. Ob Veranstaltungen stattfinden dürfen, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen von Fall zu Fall. Auch hier gilt es, ein Aufscheuchen von Wildschweinen zu vermeiden.
Wer bei Kontrollen der Ordnungsämter auffällt, muss in puncto Leinenpflicht und Wegegebot mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen, bei einem Verstoß gegen ein Veranstaltungsverbot mit einem Bußgeld ab 1000 Euro.
Eine weitere Maßnahme, um die unkontrollierbare Ausbreitung des Virus und das Entstehen einer Endemie zu verhindern, ist die Errichtung von Schutzzäunen. Selbst niedrige Elektrozäune entfalten regulierende Wirkung und hindern Wildschweine am Abwandern aus ihrem Revier. Der Wechsel hin zu festen Zäunen macht nach Informationen des Kreises Groß-Gerau erst Sinn, wenn sich die eingerichteten Sperrzonen nicht mehr ständig durch neue Kadaverfunde oder den Befall von Hausschweinbeständen ändern.
Forschung wird aktiv begleitet und vorangetrieben
Häufig nachgefragt wird beim Kreis, warum nicht alle Wildschweine in der betroffenen (Kern-)Zone abgeschossen werden, damit sie keine Artgenossen mehr infizieren können. Auch hier gilt: Jagd wäre an dieser Stelle kontraproduktiv, weil Wildschweine in andere, noch nicht betroffene Zonen überwechseln würden. Erst wenn das ASP-Verbreitungsgebiet genauer bestimmt werden kann, die verschiedenen Zonen definiert und auch umzäunt sind, soll in der Kernzone gejagt werden. Noch herrscht dort Jagdruhe.
Bei allem Wissen rund um die ASP: Das Virus gibt auch den Fachleuten beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch viele Fragen auf. Daher lässt sich gerade nicht beantworten, warum innerhalb weniger Wochen so viele Wildschweine und auch Hausschweinbestände betroffen waren. FLI und andere Forschungseinrichtungen sind im Kreis aktiv, um mehr herauszufinden - etwa ob Stechinsekten, Hochwasser, Brunnenwasser oder Stroh eine Rolle bei der Übertragung gespielt haben können. Auch hier arbeiten das Land und der Kreis Groß-Gerau eng mit den Einrichtungen zusammen.
Die Allgemeinverfügungen mit den aktuellen Regelungen und viele weitere Infos zu ASP finden sich auf der Homepage des Kreises (Sonderseite Schweinepest)
Bei Fragen zum Thema stehen Mitarbeitende des Kreises täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr am ASP-Infotelefon unter 06152/9898-4000 zur Verfügung. Dort kann man auch anrufen, wenn man ein totes Wildschwein gesichtet hat.
Zudem bietet das Land Hessen umfangreiche Informationen zum Thema ASP.
Jagd in Infektionsgebieten eingeschränkt
Jägerinnen und Jäger, die in ASP-Restriktionsgebieten in Revier unterwegs sind, tragen eine besondere Verantwortung, wenn sie diese Gebiete verlassen und beispielsweise einer Jagdeinladung folgen oder in Revieren außerhalb der Sperrzone II zur Einzeljagd gehen.
Die wichtigsten Regeln hat der Landesjagdverband Hessen in einem Merkblatt zusammengefasst. Ausführliche Informationen sind in der Broschüre des BMEL „Auslandsjagden“ oder in der DJV-Broschüre „Wissenswertes zur Schweinepest“ zu finden, abrufbar auf der Internetseite des Verbandes.