Stadtverwaltung erinnert Groß-Gerauer Bevölkerung an Pflicht zur Straßenreinigung
Ob überhängende Äste und Zweige, Pflanzenwuchs auf Gehwegen oder Verschmutzungen in der Fahrbahnrinne – Grundstückseigner und Anwohner sind verpflichtet, der Straßenreinigung nachzukommen.
Derzeit wird die Kreisstadt durch Kontrollen von städtischen Außendienstmitarbeitern oder aufgrund von Anwohnerbeschwerden immer wieder auf unkontrollierten Pflanzenwuchs auf Gehwegen, Verschmutzungen in der Fahrbahnrinne und Überhang durch Bäume oder Sträucher aufmerksam.
Daher bittet die Stadtverwaltung Groß-Gerau alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachzukommen. Dabei ist das äußere Erscheinngsbild zwar auch wichtig, aber zweitrangig. Viel entscheidender ist, dass Schmutz, der durch Regen in die Kanalisation gespült wird, für erhöhte Belastungen des Kanalsystems bis hin zu möglichen Verstopfungen und Rückstauungen bei Starkregen führt.
Mit geringem Aufwand können Hausbewohner dazu beitragen, zusätzliche Säuberungen des Kanalsystems und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden. Zu entsorgen ist der Straßenkehricht in der Restmülltonne.
Die Außendienstmitarbeiter des Amtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten führen weiterhin Kontrollen im Stadtgebiet durch und machen betroffene Anlieger zumeist unmittelbar durch den Einwurf einer Mitteilung in den Hausbriefkasten auf notwendige Reinigungs- und/oder Rückschnittmaßnahmen aufmerksam.
Wer sich über die Bürgerpflichten im Zusammenhang mit der Straßenreinigung informieren möchte, kann die zugehörige Satzung auf der Internetseite der Kreisstadt Groß-Gerau einsehen.