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Datum: 18.07.2019

Stadtverwaltung erinnert Bürger an Pflicht zur Straßenreinigung

Aufgrund eines zurzeit häufig festgestellten Pflanzenwuchses auf Gehwegen sowie Verschmutzungen in der Fahrbahnrinne, bittet die Stadtverwaltung Groß-Gerau die Bevölkerung, ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachzukommen. Wenn der Schmutz durch Regen in die Kanalisation gespült wird, entstehen unnötige Belastungen des Kanalsystems bis hin zu möglichen Verstopfungen und Rückstauungen bei Starkregen. Mit geringem Aufwand können Hausbewohner dazu beitragen, zusätzliche Säuberungen des Kanalsystems und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden. Zu entsorgen ist der Straßenkehricht in der Restmülltonne.

Die Außendienstmitarbeiter des Amtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten führen entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet durch und machen betroffene Anlieger zumeist unmittelbar durch den Einwurf einer Mitteilung in den Hausbriefkasten auf notwendige Reinigungs- und/oder Rückschnittmaßnahmen aufmerksam.

Wer sich über die Bürgerpflichten im Zusammenhang mit der Straßenreinigung informieren möchte, kann die zugehörige Satzung auf der Internetseite der Kreisstadt Groß-Gerau hier einsehen.