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Datum: 30.04.2024

Baustelle in der Frankfurter Straße: Bauabschnitt 1 kurz vor Abschluss

Die Umgestaltung der Frankfurter Straße im Bereich des Historischen Rathauses macht Fortschritte und lässt seit einigen Tagen die zukünftige Ausgestaltung der Fahrbahn erkennen. Die Arbeiten am Bauabschnitt 1 werden zum 1. Mai 2024 abgeschlossen.

Um die Situation für die anliegenden Betriebe zu entspannen, hat die Kreisstadt Groß-Gerau in Absprache mit dem ausführenden Bauunternehmen entschieden, die geplante Durchführung der Straßenbaumaßnahme dahingehend anzupassen, dass der südliche Teil (Bauabschnitt 1) zunächst komplett fertiggestellt wird. Anlieger dürfen dann bis zur Baustelle in den neu gestalteten Bereich einfahren – die Durchfahrt Richtung Mainzer Straße ist weiterhin nicht möglich.

Anpassung der Durchführung sorgt für Entlastung

Ursprünglich war geplant, die seitlichen je 50 Zentimeter breiten Muldenrinnen zunächst auf der Gesamtlänge des Streckenabschnitts einzubauen, und dann im Anschluss die Fahrbahn zu erneuern. Die angepasste Ausführungsplanung sieht nun vor, dass der Bereich vor dem Historischen Rathaus abschnittsweise zu Ende gebracht wird. Dadurch entstehen zwar kleine zeitliche Verzögerungen, Anlieferungen und die Erreichbarkeit durch die Kundschaft sowie die Nutzung von Außenbereichen werden dadurch aber weiter verbessert beziehungsweise ermöglicht.

Bürgermeister Jörg Rüddenklau sagt: „Die jetzt gefundene Lösung ist mit Blick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Anlieger der aus meiner Sicht der beste Weg. Mir ist wichtig, die Zugangsmöglichkeiten zu den Geschäften trotz des laufenden Betriebs der Baustelle wiederherzustellen, was hiermit gelingen wird.“

Als nächstes folgt der Bauabschnitt 2, dem nördlichen Teil des zu sanierenden Streckenabschnitts, der bis zur Einmündung der Mainzer Straße führt. Die Fertigstellung erfolgt am 7. Juni 2024. Dann wird der gesamte Bereich der Frankfurter Straße für den Verkehr freigegeben.

Nach der Fertigstellung der Straßen-Umgestaltung wird die Fahrbahnbreite zwischen den Rinnen vier Meter betragen, was den Erfordernissen der Straßenverkehrsordnung entspricht. Durch die seitlich verlaufende Muldenrinne, die sich farblich von der Pflasterung absetzt, ist die optische Trennung von Flächen für Fußgänger sowie Rad- und Kfz-Verkehr gewährleistet.

Die Gesamtkosten der Maßnahme mit Pflasterung und geändertem Höhenaufbau (Unterbau der Fahrbahn) liegen bei rund 350.000 Euro.