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GG-Scheck: Ein Stück Heimat verschenken

Verschenken Sie den lokalen Stadtgutschein als Weihnachtsgeschenk an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder nutzen Sie den GG-Scheck in Form des monatlich steuerfreien Sachbezugs.

Sind Sie noch auf der Suche nach einer kleinen Aufmerksamkeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Zeichen der Wertschätzung? Dann hätten wir da eine Idee.

Der lokale Stadtgutschein „GG-Scheck“ bietet eine einfache und unbürokratische Möglichkeit, ihren Beschäftigten zu danken, ohne die rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber außer Acht zu lassen – ganz gleich, ob regelmäßig als Arbeitgeber-Gutschein oder einmalig in der Weihnachtszeit.

Die rund 50 Einkaufsstellen im Gutscheinnetzwerk „GG-Scheck“ bieten eine große Produktvielfalt. Damit machen Sie nicht nur Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Freude, sondern unterstützen gleichzeitig die lokalen Gewerbetreibenden und damit den Standort Groß-Gerau. Eine Übersicht der teilnehmenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe finden Sie unter www.ggscheck.de.

Sie können die gewünschte Anzahl an Stadtgutscheinen „GG-Scheck“ mit einem beliebigen Wert zwischen 10 Euro bis 200 Euro ganz einfach per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@gross-gerau.de bestellen und per Rechnung bezahlen. Oder Sie nutzen das Bestellformular auf der Webseite. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Ergänzend erhalten Sie zu jedem einzelnen „GG-Scheck“ eine attraktive Kartenhülle. Neben vielen Einzelhändlern in der Innenstadt, wie beispielsweise dem Kaufhaus Braun akzeptieren auch die beiden Shell-Tankstellen im Stadtbereich, das Möbelgeschäft Heidenreich oder auch das Elektronikgeschäft Medimax im Helvetia-Parc den „GG-Scheck“ als Zahlungsmittel.

Bestellformular GG-Scheck

GG-Scheck als steuerfreier Sachbezug – schon gewusst?

Den lokalen Stadtgutschein „GG-Scheck“ können Sie auch als regelmäßige, steuerfreie Sachzuwendung an Ihre Belegschaft ausgeben. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dann eine Gutscheinkarte, die automatisch jeden Monat mit bis zu 50 EUR aufgeladen wird. Die Rechnungstellung und Abrechnung erfolgt automatisch, das heißt Sie haben keinen zusätzlichen Aufwand. Nutzen Sie die Möglichkeiten des „steuerfreien Sachbezugs“ (§8 Abs. 2 Satz 11 EstG) für eine kontinuierliche Mitarbeitermotivation und Standortförderung.

Anmeldeformular für Arbeitgeber