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Datum: 23.04.2020

Einzelhändler in der Innenstadt dürfen Kunden wieder willkommen heißen

Aufatmen für den Einzelhandel. Seit Montag, den 20. April, dürfen Einzelhändler mit einer Ladengröße von bis zu 800 qm wieder öffnen. Das geht aus der vierten Verordnung des Landes Hessens hervor.

Der Stillstand hat ein Ende

Voraussetzung für die Wiederöffnung nach rund vier Wochen Stillstand sind die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Einzelhändler mit einer Fläche von über 800m² dürfen Ihre Läden nur dann öffnen, wenn Sie Ihre Verkaufsfläche klar erkennbar auf die genannte Größe reduzieren. Ausgenommen von der Größenbeschränkung sind unter anderem Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler.

 Zusätzlich gilt für alle Einzelhändler: Pro 20 qm Verkaufsfläche hat maximal ein Kunde Zutritt, zudem ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weitere Kunden müssen vor dem Laden warten. Um einen Mindestabstand auch in Kassenbereichen einhalten zu können, sollten Trennvorrichtungen angebracht werden. Markierungen auf dem Boden dienen als weitere Schutzmaßnahme.

Lieferungen durch Einzelhändler oder Abholungen durch Kunden sind erlaubt.  Eisdielen dürfen ebenfalls seit Montag, den 20. April, über Ihre Theken Eis im Becher verkaufen. Unter Auflagen dürfen ab Montag, den 4. Mai 2020 auh Friseure Ihre Läden wieder öffnen. 

Aktuelle Öffnungszeiten der Groß-Gerauer Einzelhändler in der Innenstadt

Auch in Groß-Gerau ist durch die Lockerungen der Maßnahmen wieder etwas Leben in die Darmstädter Straße eingekehrt. Trotz der gelockerten Einschränkungen, bitten wir weiterhin die Hygienevorschriften zu beachten und den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Öffnungszeiten der Einzelhändler.

Öffnungszeiten Einzelhändler Innenstadt

Hinweis: Maskenpflicht im Einzelhandel

Ab Montag, den 27. April 2020 gilt hesssenweit eine Maskenpflicht. Bürger müssen dann im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, Bank- und Postfilialen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.