Jede Stimme zählt – nehmen Sie am 14. März 2021 an den Kommunalwahlen teil
Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Wahlberechtigte,
die pandemiebedingten Einschränkungen haben auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet,
besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden einige Ersatzmasken auch im Wahllokal vorgehalten. - Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Die Wählerinnen und Wähler können eigene Schreibstifte mitbringen und zur Stimmabgabe benutzen. Ansonsten werden vom Wahlvorstand auch neue Schreibstifte bereitgehalten, die Sie behalten können.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes aufgestellt.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:
Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
- Internet (Online Wahlscheinantrag)
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Groß-Gerau haben seit dem 1. Februar 2021 die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Groß-Gerau eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie vor dem 31. Januar 2021 mit Hauptwohnung in der Stadt Groß-Gerau gemeldet sind. Darüber hinaus werden durch eine Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite
bis Mittwoch 10. März 2021 unter folgendem Link freigeschaltet:
Unterlagen zur Briefwahl anfordern
- Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Stadthaus einwerfen.
- Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email an wahlamt@gross-gerau.de oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
- Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung bis Freitag, 12. März 2021, 13 Uhr. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie.
Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadt:
Stadthaus, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau,
Tel. 06152 / 71 62 21, E-Mail: wahlamt@gross-gerau.de
Kreisstadt Groß-Gerau, Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten