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Datum: 04.04.2023

Hinweis der Friedhofsverwaltung: Wiesengräber bitte nicht bepflanzen

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Groß-Gerau weist darauf hin, dass die Wiesengräber in Groß-Gerau, Dornheim und Wallerstädten nicht bepflanzt werden dürfen. Darüber hinaus ist es in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober nicht gestattet, auf Wiesengräbern Pflanzen, Grabschmuck oder Grablichter abzulegen, damit die erforderlichen Pflege- und Mäharbeiten durchgeführt werden können.

Die Angehörigen werden gebeten, Grabstätten bis spätestens 11. April 2023 abzuräumen und die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu nutzen.

Nach Ablauf der Frist wird auf den Wiesengräbern sämtlicher Grabschmuck von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung entfernt.