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Datum: 28.02.2023

Brut- und Setzzeit beginnt am 1. März: Bitte Rücksicht nehmen auf die Tierwelt!

Im Frühjahr erwacht die Natur „aus ihrem Winterschlaf“ – und pünktlich mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen wird die Pflanz- und Tierwelt wieder aktiver als in den vorangegangenen Monaten. Viele wildlebende Tiere wie Feldhasen, Rehe und Vögel bekommen dann Nachwuchs.

Für uns Menschen heißt das: Bitte Rücksicht nehmen! Spaziergänger, Radfahrer und freilaufende Hunde abseits der befestigten Wege stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Aufzucht anderer Jungtiere. Werden beispielsweise Vögel beim Brüten oder bei der Futtersuche in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie ihre Brut aufgeben und der Nachwuchs verhungert. Säugetiere brauchen während dieser Zeit ebenfalls dringend Ruhe, um die Aufzucht ihres Nachwuchses erfolgreich durchzuführen.

Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass Menschen keine Rücksicht auf Wildtiere nehmen und deren notwendigen Schutz während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. September nicht beachten.

Wichtig: Wald- und Feldwege sollen während der Brut- und Setzzeit nicht verlassen und Hunde an die Leine genommen werden. In Naturschutzgebieten ist das Führen von Hunden an der Leine zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Innerstädtisch ist eine Leinenpflicht in der Kreisstadt Groß-Gerau ebenfalls geregelt, § 3 Abs. 2 der Satzung über den Schutz der öffentlichen Anlagen, und gilt in städtischen Grünanlagen wie der Fasanerie und der Friedrich-Ebert-Anlage.

Durch rücksichtsvolles Verhalten tragen Sie zu einem guten Miteinander von Mensch und Tier bei. Die Stadt Groß-Gerau bittet die Bevölkerung ganzjährig auf wildlebende Tiere in freier Natur Rücksicht zu nehmen, insbesondere aber in der Brut- und Setzzeit.