Hinweis der Friedhofsverwaltung: Wiesengräber nicht bepflanzen
Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung der Stadt Groß-Gerau darauf hin, dass die Wiesengräber für Särge und Urnen in Dornheim nicht durch Angehörige der Verstorbenen oder Besucher der Grabstätten bepflanzt werden dürfen. Darüber hinaus ist es in der Jahreszeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, auf Wiesengräbern Pflanzen, Grabschmuck oder Grablichter abzulegen.
Grund dafür sind notwendige Pflege- und Mäharbeiten an den Wiesenflächen der Grabstätten.