Afrikanische Schweinepest im Kreis Groß-Gerau: Hundehalter müssen ihr Haustier anleinen
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Groß-Gerau führt derzeit zu zahlreichen Schutzmaßnahmen, die helfen sollen, die Ausbreitung des Virus aufzuhalten.
Die Übertragung kann insbesondere durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege wie durch Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Kleidung erfolgen.
Im gesamten betroffenen Gebiet im Kreis Groß-Gerau gilt die Anleinpflicht für Hunde, um die genannten Übertragungswege zu unterbinden. Davon betroffen ist das gesamte Groß-Gerauer Stadtgebiet samt Außenbereichen.
Zudem gibt es Einschränkungen bei der Jagd.
Wichtig: Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Da es sich um eine sogenannte dynamische Lage handelt, die sich beispielsweise durch weitere Funde infizierter Tiere ändern kann, können Maßnahmen jederzeit seitens des Kreises angepasst werden.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Groß-Gerau.